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Camping- und Freizeitzentrum Haselfurth

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 CAMPINGPLATZORDNUNG

(Stand: 22.05.2012)

 

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur angemeldeten Personen gestattet.

2. Der Campinggast zahlt für diesen Campingplatz die festgesetzten Beträge. Bei Besuchen hat der Camper für die Entrichtung der entsprechenden Beträge zu sorgen.

3. Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes sind unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei der Aufstellung von Wohnwagen, Zelten sowie bei Kraftfahrzeugen. Anordnungen, die zur Sicherheit der Gäste beim Baden dienen, sind unbedingt zu befolgen.

4. Pro Standplatz darf nur ein Wohnwagen mit Vorzelt und ein Pkw abgestellt werden. Autos von Besuchern sind außerhalb des Campingplatzes abzustellen.

5. Größten Wert wird auf Ordnung und Sauberkeit gelegt. Halten Sie daher die Waschanlagen so sauber, wie Sie es auch in Ihrem Haushalt tun. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume betreten.

6. Das Rauchen in den Sanitär- und Toilettenräumen ist verboten.

7. Die Heißwasserentnahme aus den Waschanlagen ist untersagt.

8. Das Umgrenzen der Standplätze durch Gräben und Einfriedungen, sowie das Spannen von Wäscheleinen ist nicht gestattet. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass keine Person durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder durch anderes Zeltzubehör gefährdet wird.

9. 0ffene Feuer sind aus Sicherheitsgründen innerhalb des Campinggeländes strengstens verboten.

10. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Desgleichen sind Feierlichkeiten auf den Plätzen bis 22.00 Uhr (Sommer bis 22.3O Uhr) zu beenden.

Die Mittagsruhe dauert von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge in Betrieb genommen werden bzw. den Campingplatz befahren.

Radios, Fernseher u. ä. sind rücksichtsvoll und möglichst leise zu benutzen. Im Interesse aller Camper ist während der Ruhezeiten laute Unterhaltung zu vermeiden. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn, die auch ein Recht auf Ruhe und Erholung haben.

11. Auch tagsüber wird gebeten ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen auf dem Platz sind nicht gestattet.

12. Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im SCHRITTEMPO fahren. Unnötige Autofahrten (z.B. zu den Sanitäranlagen oder das Wegbringen von Gras und Abfall) sind untersagt.

13. Das Autowaschen auf dem Platz ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Umweltschutz) verboten. Eventuelle Strafen, die bei Verstoß vom Betreiber gefordert werden, werden an den Verursacher (Platzmieter) weitergeben.

14. Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Camper erforderlich erscheint.

15. Das Beregnen von Plätzen und Sträuchern mit Trinkwasser ist verboten. Ausgenommen davon sind Neuanpflanzungen. Bitte halten Sie sich daran, sonst wird das das Wasser abgesperrt.

16. Es ist verboten, auf den Plätzen zu betonieren, um den Wohnwagen Kies aufzuschütten und Pflastersteine oder Platten im Übermaß auszulegen. Gärtnerische Pflanzungen (Gemüse) dürfen nicht vorgenommen werden.

17. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

18. Der Müll ist nach Restmüll, Biomüll, Glas, Papier und Verpackungen (Gelber Sack, Grüner Punkt) zu trennen.

19. Brandschutzmaßnahmen: Im Schlafbereich von Wohnwagen/Zelt ist einen Rauchmelder zu installieren. Jeder Stellplatzmieter hat eine Gasprüfung vorzunehmen, sofern er Gas zum Heizen oder Kochen im Wohnwagen/Zelt verwendet. Jeder Wohnwagen sollte mit einem Feuerlöscher (bis ca. 3 kg) ausgestattet sein.

20. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Landratsamtes in Landshut. Außerdem ist alles zu unterlassen, das nicht schriftlich genehmigt ist, insbesondere der Ausbau von Vorzelten, vor allem mit einer Bretterverschalung, das Pflanzen von Bäumen und Hecken, die nicht in der Liste aufgeführt sind.






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