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Camping- und Freizeitzentrum Haselfurth

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 01.08.2010)

 

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Haselfurth, Inh. Franz Huber, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Mietzeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzbetreiber.

2. Preise  und Fälligkeiten der Zahlungen
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzbetreibers. Die Stellplatzmieten sind sofort zur Zahlung fällig. Der Mietpreis ist in bar bzw. Überweisung (Dauercamper, Berufscamper) zu bezahlen.

3. Vertragslaufzeit / Kündigung

3.1. Dauercamping
Ein Dauercamper ist ein Camper, der einen Stellplatz für die Dauer von einem Jahr zum Zwecke für Freizeit, Wochenende und Urlaub (kein dauerhafter Aufenthalt) mietet. Die Laufzeit der Miete ergibt sich aus der Anmeldung des Mieters bzw. beginnt frühestens am 01.05. des jeweiligen Jahres und endet am 30.04. des nachfolgenden Jahres. Die Miete verlängert sich automatisch um ein Jahr (12 Monate) sofern nicht spätestens bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres die schriftliche Kündigung beim Betreiber eingeht. Eine Auflösung der Jahresmiete durch Verkauf oder Schenkung an einen Nachfogler ist gestattet.

3.2. Berufscamper
Ein Berufscamper ist ein Camper, der zu Berufszwecken einen Stellplatz mietet. Die Laufzeit der Miete ergibt sich aus der Anmeldung des Mieters bzw. beginnt frühestens am jeweiligen 01. des Monats und endet am jeweiligen letzten Tag des Monats. Die Miete verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern nicht spätestens drei Tage vor dem letzten Tag des Monats die (schriftliche) Kündigung beim Betreiber eingeht.

3.3. Tourismuscamper/Durchfahrer
Ein Tourismuscamper/Durchfahrer ist ein Camper, der zu zwecken des Tourismus, Berufs o.a. Zweck einen Stellplatz mietet. Die Laufzeit der Miete ergibt sich aus der Anmeldung des Mieters. Der Tourismuscamper/Durchfahrer kann jederzeit mittels (schriftlicher) Erklärung gegenüber dem Campingplatzbetreiber dessen Rücktritt von dem Mietvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campingplatzbetreiber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzbetreiber folgende angemessene Entschädigung verlangen:

· Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn kostenfrei
· Rücktritt am Tag des Mietbeginns: 50 % des Mietpreises
· Rücktritt ohne Stornierung: 100% des Mietpreises

4. Rücktritt durch den Platzbetreiber
Der Campingplatzbetreiber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzbetreiber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzbetreiber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
Bei einer Auflösung des Campingplatz Haselfurth werden keinerlei Schadensersatzzahlungen von Seiten des Betreibers getätigt.

5. Haftung
Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzbetreibers. Für Unfälle, die auf fahrlässige oder vorsätzlichen, unsachgemäße Benutzung der Einrichtung durch den Mieter selbst zurückzuführen sind, haftet der Campingplatzbetreiber nicht. Der hierdurch entstandene Schaden ist vom Mieter zu ersetzen. Das Baden im Haselfurther Weiher erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Sonstiges
Änderungen von Name und/oder Anschrift sind dem Campingplatzbetreiber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Rückbuchungen oder Ausfälle die durch falsche oder nicht rechtzeitig geänderte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

7. Datenverarbeitung
Die Mieterdaten werden vom Campingplatzbetreiber per EDV gespeichert, ausschließlich zur Verwaltung verarbeitet und genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen
Der Mieter bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Mieter erkennt durch Bezahlung der Miete den Vertragsinhalt einschließlich der Platzordnung an. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Seiten ist Erding. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.






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